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Allgemeine Geschäftsbedingungen Blume. Verkauf (Stand September 13)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich


Alle Lieferungen und Leistungen, die Blume. Verkauf für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen
Blume. Verkauf  und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsabschluss


2.1 Maßgeblich für die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen ist die erteilte Auftragsbestätigung.
2.2 Art und Ausführung der Aufgabenstellung sowie der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im einzelnen ergeben sich aus der mit dem AG getroffenen Vereinbarung.
2.3 Mündliche Abreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften der Leistung.

§ 3 Vereinbarung über die Leistungsumfang


3.1 Der AN wird seine Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der Aufgabenstellung erbringen. Vorgaben des AG bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Arbeiten werden in dem Maß, wie eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich, beim AG oder beim AN durchgeführt. Soweit die Arbeiten beim AG durchgeführt werden, stellt dieser den Mitarbeitern des AN ausreichende Arbeitsmittel und Arbeitsplätze zur Verfügung. Der AG ist gegenüber den Mitarbeitern des AN nicht weisungsbefugt. Die Mitarbeiter des AN werden nicht in den Betrieb des AG eingegliedert.
3.4 Der AN ist berechtigt die Leistung in angemessenen Teilen zu leisten, solange diese für den AG keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge haben.
3.5 Die Leistung des AN gilt als erfüllt, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung vom AN erbracht wurde und eine Fertigmeldung (vgl. 7.1) an den AG übergeben wurde.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers


4.1 Der Auftraggeber unterstützt die Fa.
Blume. Verkauf bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Dienstleistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringen der Dienstleistung erforderlich sind. Der AG wird einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern der Fa. FlowerPower-Vertrieb für Information und Kommunikation etc. während der üblichen Arbeitszeit, innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind. Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.
4.2 Der AG schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Insbesondere wird der AG sicherstellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den AN kostenlos erbracht werden.
4.3 Erfordert die Durchführung des Auftrags die Änderung oder Ergänzung von Software des AG, hat dieser einen verantwortlichen, qualifizierten Mitarbeiter seines Unternehmens zur Vornahme der Änderung bzw. auf Aufforderung des AN, zur Unterstützung des AN, bereit zu stellen.
4.4 Die für die Ausführung erforderlichen AG-spezifischen Unterlagen und andere notwendige betriebsinterne Informationen hat der AG dem AN auch ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
4.5 Der AG haftet für Verzögerungen oder Fehler in der Auftragsausführung, wenn sich diese aus von ihm eingereichten Leistungsdaten, falschen oder unvollständigen Angaben oder sonstigen Behinderungen ergeben.

§ 5 Preise


Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot genannten Preise. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Spesen und Fahrtkosten werden gesondert berechnet.

§ 6 Termine


6.1 Kommt die Fa.
Blume. Verkauf mit dem Abschluß der vereinbarten Dienstleistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer der Fa. Blume. Verkauf gesetzten Nachfrist, den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 1/2 v.H., maximal jedoch 5 v.H. des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt die Fa. Blume. Verkauf im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes zwingend gehaftet wird.
6.2 Verzug des Auftraggebers
Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 4 oder gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann die Fa. B
lume. Verkauf  für die infolgedessen nicht geleistete Dienstleistung die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich die Fa. Blume. Verkauf
die Dienstleistung dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug, so berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unberührt bleiben die Ansprüche der Fa.
Blume. Verkauf auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.
6.3 Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen verlängern sich angemessen und mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des AN liegen und vom AN nicht zu vertreten sind. Dies gilt neben Fällen höherer Gewalt insbesondere auch bei Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei Service-Partnern des AN auftreten, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Derartige Umstände sind auch dann nicht vom AN zu vertreten, wenn bereits Verzug eingetreten ist.

§ 7 Erfüllung


7.1 Änderungen der Leistungsanforderungen durch den AG sind mit dem AN abzustimmen. Der AN wird den AG hierbei beraten und ihn insbesondere auf verfügbare Ressourcen, Änderungen des Zeitplans und der Vergütung hinweisen.
7.2 Über die Gespräche zur Präzisierung und/oder Veränderung vertraglicher Gegebenheiten kann der AN Gesprächsnotizen anfertigen. Die Notizen werden beiderseits verbindlich, wenn der AN diese dem AG überlässt und dieser nicht binnen fünf (5) Werktagen nach Zugang schriftlich Gegenvorstellungen erhebt.
7.3 Der AN wird dem AG nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung eine Fertigmeldung machen.
7.4 Der AG hat unverzüglich nach Empfang der die erbrachte Leistung zu prüfen bzw. die Anlage abzunehmen. Die Abnahme ist dem AN schriftlich zu bestätigen. Sollte innerhalb von 5 Werktagen keine Bestätigung seitens des AG erfolgen, gilt die Leistung bzw. die Anlage als abgenommen.

§ 8 Zahlung


Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung unmittelbar nach Rechnungsstellung.

§ 9 Haftungsbegrenzung


Führen Dienstleistungen der Fa.
Blume. Verkauf zu unmittelbaren Schäden, so haftet die Fa. Blume. Verkauf hierfür im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Fa.
Blume. Verkauf deren Vernichtung vorsätzlich verursacht hat und der Auftraggeber sichergestellt hat, das diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Fa. Blume. Verkauf und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Verzug oder nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB sind auf 5% des Auftragspreises beschränkt.

§ 10 Pflicht des Kunden zur Datensicherung


Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 11 Datenschutz


Die Firma Blume. Verkauf weist den Käufer darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von der Blume. Verkauf zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

§ 12 Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Berlin, es gilt deutsches Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel


Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Blume. Verkauf * Analyse * Beratung * Umsetzung | verkauf@claudia-blume.de, Tel: +49 30 2028 6609